Anmeldung, Bezahlung und Fahrtenpreise:
Die Anmeldung erfolgt über das Vereinsportal und wird erst wirksam, wenn innerhalb der genannten Frist
der Anzahlungsbetrag auf das entsprechende Fahrtenkonto überwiesen wird. Ohne Anzahlung kann die
Anmeldung leider nicht berücksichtigt werden. Der Restbetrag muss innerhalb der in der Fahrtenausschreibung genannten Frist eingegangen sein. Bzgl. der im Heft aufgeführten Preise behalten wir uns vor,
aufgrund von unvorhergesehenen Preissteigerungen eine Preisanpassung von maximal 5 % des Gesamtfahrtenpreises vorzunehmen.
Reiserücktritt:
Reiserücktritte sind jederzeit möglich. Bei Rücktritt wird stets eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10 pro
Person erhoben. Hinzu kommen ggf. die dem Verein durch die Stornierung entstehenden Kosten in vollem
Umfang (z. B. Bus, Unterkunft). Die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen abzüglich der genannten
Gebühren und Kosten erfolgt nach Endabrechnung der Fahrt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen (s. vorige Seite).
Pass- und Devisenbestimmungen:
Jeder Fahrtenteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Er ist
für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Einreisebestimmungen allein verantwortlich. Verstöße und Folgen der Nichtbeachtung gültiger Bestimmungen gehen zu Lasten des jeweiligen
Fahrtenteilnehmers.
Skiläuferische Betreuung:
Unsere Fahrtenleiter und Übungsleiter sind ehrenamtlich tätig. Sie haben u.a. die Aufgabe, nach bestem
Wissen und Gewissen die skiläuferische Betreuung der Reiseteilnehmer zu übernehmen. Sie unterstützen
sich gegenseitig in ihrer Funktion. Die Teilnahme an Skikursen oder an geführtem, freiem Fahren erfolgt
auf eigene Gefahr. Die Fahrtenleiter sind sorgfältig ausgewählt. Ein Anspruch auf skiläuferische Betreuung besteht nicht. Priorität hat hier der mehrheitliche Bedarf. Die Teilnahme am Unterricht der örtlichen
Skischule bleibt freigestellt.
Haftung:
Der Ski-Club Fahrenbach e.V. tritt bei allen Fahrten, Veranstaltungen und Leistungen nur als Vermittler
der jeweiligen Unterkunft, Busunternehmen usw. auf und übernimmt keinerlei Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Haftung der
genannten Personen, Einrichtungen, Gesellschaften und Unternehmen bleibt unberührt. Fahrtenteilnehmer müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppe einzufügen und die erforderliche Reise- und
Hausordnung einzuhalten. Die Fahrtenleiter haben das Recht, Teilnehmer bei schwerwiegendem undiszipliniertem Verhalten nach Hause zu schicken. Für die anfallenden Kosten haften der Verursacher bzw.
die Erziehungsberechtigten. Das Gleiche gilt für Schäden, die am Aufenthaltsort oder während der Fahrt
verursacht werden.
Sonstige Bestimmungen:
Bei der Absage einer Veranstaltung durch den Verein werden den angemeldeten Teilnehmern keinerlei
eventuell auftretende Kosten erstattet. Eine Absage ist jederzeit möglich. Wir machen darauf aufmerksam,
dass sich die Informationen in diesem Programmheft auf den Stand bei Drucklegung beziehen. Irrtümer,
Druckfehler, Änderungen sowie Preisänderungen, insbesondere durch neue Tarife der Transportunternehmen, Hotels oder Pensionen, Änderungen der Devisenkurse oder etwa neu eingeführte Abgaben und
Gebühren bleiben vorbehalten.
Persönlichkeitsrecht/Veröffentlichung von Bildern:
Während der Fahrt werden Fotos gemacht. Diese werden teilweise beim Nachtreffen gezeigt bzw. auf
unserer Homepage und im Ski-Club-Heft veröffentlicht. Falls jemand dies nicht möchte, soll er dies der
Fahrtenleitung bitte während der Fahrt mitteilen. Das Gruppenbild wird in der lokalen Presse erscheinen.
Sonderregelungen aufgrund Covid-19:
Es kann zu Einschränkungen in den Skihütten, im Bus oder bei den geplanten Aktivitäten vor Ort kommen z.B. Maskenpflicht. Die Fahrtenleitung wird euch über die aktuelle Situation informieren. Staatlich angeordnete Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie führen nicht zu einem Sonderrücktrittsrecht, d.h.
bei Stornierung werden o.g. Gebühren fällig. Wird vom Auswärtigen Amt eine offizielle Reisewarnung für
die Zielregion ausgesprochen, werden Fahrten ggf. abgesagt. In diesem Fall entstehen keine Gebühren.
